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der A4 Elektronik GmbH
Roter Hof 1/1/4
Sitz in 2000 Stockerau
FN 331360 w, Landesgericht Korneuburg
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Liefer-ungen und Leistungen der A4 Elektronik GmbH, welche diese im Rahmen ihres gewöhnlichen Geschäftsbetriebes ausführt.
1.2. A4 Elektronik GmbH erbringt Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäfts-bedingungen. Die Geltung Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Kunden wird für Lieferungen und Leistungen der A4 Elektronik GmbH ausgeschlossen, auch wenn die Allgemeinen Geschäfts-bedingungen des Kunden diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der A4 Elektronik GmbH nicht widersprechen.
2.1. Angebote der A4 Elektronik GmbH gelten freibleibend. Ein Vertrag zwischen A4 Elektronik GmbH und dem Kunden kommt erst zustande, wenn A4 Elektronik GmbH binnen 7 Tagen nach Erhalt der Annahmeerklärung des Kunden eine schriftliche Auftragsbe-stätigung an den Kunden geschickt hat und diese beim Kunden eingegangen ist.
2.2. A4 Elektronik GmbH ist nicht verpflichtet, auf Angebote oder sonstige Erklärungen des Kunden zu antworten.
2.3. Änderungen des Angebotes in der Auftragsbestätigung gelten als genehmigt und der Vertrag somit entsprechend der Auftragsbe-stätigung als vereinbart, wenn der Kunde der vom Angebot ab-weichenden Auftragsbestätigung nicht binnen 7 Tagen widerspricht.
2.4. Nachträgliche Änderungen des Auftrags oder Zusatzaufträge müssen gesondert vereinbart werden und werden gesondert verrechnet.
3.1. Erklärungen der A4 Elektronik GmbH sind nur wirksam, wenn sie firmamäßig unterfertigt werden. Als schriftlich gilt auch die Übermittlung der firmamäßig unterfertigten Originalerklärung per Telefax an die vom Erklärungsempfänger bekannt gegebene Telefaxnummer. Erklärungen per e-Mail gelten nicht als schriftlich.
3.2. Mündliche Nebenabreden und Zusagen von Mitarbeitern der A4 Elektronik GmbH haben keine Wirksamkeit. Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich (Punkt 3.1) von A4 Elektronik GmbH bestätigt werden.
4.1. Die Anfechtung eines Vertrages wegen Irrtums oder Verkürzung über die Hälfte des wahren Wertes (§ 934 ABGB) ist Unter-nehmern gegenüber ausgeschlossen.
4.2. A4 Elektronik GmbH ist bis zur vollständigen Erbringung der vereinbarten Lieferungen und Leistungen berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet oder der Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird.
5.1. Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen der A4 Elektronik GmbH ist, sofern in der schriftlichen Auftragsbestätigung der A4 Elektronik GmbH kein anderer Erfüllungsort angeführt ist, nach Wahl der A4 Elektronik GmbH der Ort der Niederlassung der A4 Elektronik GmbH, das ist derzeit 2000 Stockerau, Roter Hof 1/1/4, oder das Lager der A4 Elektronik GmbH in Deutschland, 85232 Günding, Dieselstraße 7.
5.2. Erfüllungsort für Zahlungen des Kunden an A4 Elektronik GmbH ist der Ort der Niederlassung der A4 Elektronik GmbH. Eine Zahlung des Kunden gilt erst als schuldbefreiend geleistet, wenn der Zahlungsbetrag bei der A4 Elektronik GmbH eingelangt ist und diese über den Betrag frei verfügen kann.
6.1. Ist in der schriftlichen Auftragsbestätigung der A4 Elektronik GmbH die Lieferung der Ware an einen anderen Ort als den Ort gem. Punkt 5.1 vorgesehen, hat A4 Elektronik GmbH die Wahl des Transportmittels. Der Transport erfolgt auf Rechnung undGefahr der A4 Elektronik GmbH. A4 Elektronik GmbH ist berechtigt, dem Kunden für den Transport Transportkosten in Rechnung zu stellen. Die Preisgefahr geht mit der Ablieferung der Waren am mit dem Kunden vereinbarten Bestimmungsort auf den Kunden über.
6.2. A4 Elektronik GmbH ist nicht verpflichtet, eine Transportver-sicherung abzuschließen.
7.1. Es gilt die in der schriftlichen Auftragsbestätigung genannte Lieferfrist. Überschreitungen der Lieferfrist von bis zu zwei Wochen berechtigen den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder sonstige Ansprüche geltend zu machen.
7.2. Trifft A4 Elektronik GmbH an der Überschreitung der Lieferfrist über zwei Wochen hinaus kein grobes Verschulden und gibt A4 Elektronik GmbH dem Kunden diesen Umstand innerhalb von zwei Wochen ab der vereinbarten Lieferfrist bekannt, so verlängert sich die Lieferfrist um die angemessene Dauer nach Beseitigung des Hinderungsgrundes.
7.3. Ebenso verlängert sich die Lieferfrist um die angemessene Dauer nach Beseitigung des Hinderungsgrundes, wenn dieser auf höherer Gewalt beruht, worunter insbesondere Streik, Aussperrung, militärische Auseinandersetzungen, Unruhen, Ausfall der Stromversorgung, behördliche Eingriffe zu verstehen sind.
7.4. Fixtermine sind nur dann verbindlich, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als solche bestätigt sind. Langen vom Kunden beizubringende Unterlagen und Dokumente, die für die Lieferung erforderlich sind, nicht rechtzeitig vor dem Fixtermin bei A4 Elektronik GmbH ein, gilt der Termin nicht mehr als Fixtermin und die vorstehenden Punkte 7.1 bis 7.3 sind anzuwenden.
7.5. Liegt nach den vorstehenden Punkten 7.1 bis 7.4 eine Überschreitung der Lieferfrist vor, ist der Kunde berechtigt, unter Setzung einer angemessenen Nachfrist den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Für den Verspätungsschaden haftet A4 Elektronik GmbH jedoch nur, wenn und soweit A4 Elektronik GmbH die Verspätung grob schuldhaft verursacht hat. A4 Elektronik GmbH ersetzt den Schaden aus einem Deckungsgeschäft nur, wenn ein solches mit einer angemessenen Frist angekündigt wird.
A4 Elektronik GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt.
9. Annahmeverzug
9.1. Der Kunde ist verpflichtet, die bestellte Ware bei Ablieferung am Erfüllungsort (Punkt 5.1) zu übernehmen.
9.2. Ist der Kunde mit der Annahme der Ware im Verzug, so geht gleichwohl die Gefahr auf den Kunden über. A4 Elektronik GmbH ist berechtigt, die Ware auf Gefahr und Kosten des Kunden einzulagern, nach vorheriger Androhung durch einen dazu befugten Unternehmer öffentlich versteigern zu lassen oder durch einen dazu befugten Unternehmer freihändig zu verkaufen. Der Selbsthilfeverkauf erfolgt für Rechnung des säumigen Kunden.
A4 Elektronik GmbH ist berechtigt, den erzielten Kaufpreis auf die durch den Annahmeverzug entstandenen Kosten, wie insbe-sondere die Lagerkosten anzurechnen.
10.1. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich nach Ablieferung zu prüfen.
10.2. Der Kunde hat A4 Elektronik GmbH Mängel der Ware, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen angemessener, eine Woche nicht übersteigender Frist schriftlich (Punkt 3.1) anzuzeigen.
10.3. Das gleiche gilt, wenn eine andere als die bedungene Ware oder eine andere als die bedungene Menge von Waren geliefert ist.
10.4. Versteckte Mängel müssen innerhalb der in Punkt 10.2 bestimmten Frist nach Erkennbarwerden des Mangels schriftlich angezeigt werden.
10.5. Unterlässt der Kunde die schriftliche Anzeige (Mangelrüge) innerhalb der Frist des Punktes 10.2, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB), auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache (§§ 871 f. ABGB) nicht mehr geltend machen.
10.6. Die Gewährleistungsfrist beträgt für rechtzeitig gerügte Mängel ein Jahr. Das gilt auch für versteckte Mängel.
10.7. Der Kunde ist nach erfolgter Mängelrüge verpflichtet, Weisungen der A4 Elektronik GmbH betreffend die Abwicklung der Gewährleistung, insbesondere die Begutachtung der Ware durch Mitarbeiter der A4 Elektronik GmbH sowie den Versand der Ware an A4 Elektronik GmbH oder an einen anderen von A4 Elektronik GmbH genannten Ort zum Zweck der Prüfung oder Verbesserung des Mangels, zu befolgen. Bei Missachtung von Weisungen der A4 Elektronik GmbH verfällt der Gewährleistungsanspruch und ist A4 Elektronik GmbH berechtigt, die daraus entstehenden Kosten in Rechnung zu stellen.
10.8. A4 Elektronik GmbH hat bei einem rechtzeitig gerügten Mangel die Wahl, den Mangel zu verbessern oder den Vertrag rückabzuwickeln (Wandlung). Das Recht auf Preisminderung wird ausgeschlossen.
10.9. Sofern A4 Elektronik GmbH selbst gegenüber einem Vorlieferanten einen Gewährleistungsanspruch hat, hat A4 Elektronik GmbH das Recht, sich durch Abtretung des Gewährleistungsanspruches gegenüber dem Vorlieferanten an den Kunden von den gegenüber dem Kunden bestehenden Gewährleistungsansprüchen zu befreien.
10.10. Der Kunde ist nicht - auch nicht teilweise - berechtigt, den Kaufpreis im Gewährleistungsfall zurückzuhalten.
11. Schadenersatz
11.1. A4 Elektronik GmbH steht für die Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers ein.
11.2. A4 Elektronik GmbH haftet für Sach- und Vermögensschäden des Kunden, die durch eine der A4 Elektronik GmbH zurechenbare rechtswidrige Handlung oder Unterlassung verursacht wurden, nur dann, wenn der A4 Elektronik GmbH Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
11.3. Die Haftung der A4 Elektronik GmbH ist jedoch begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden - objektiv zu ermittelnden - Schaden.
11.4. Die Haftung der A4 Elektronik GmbH für entgangenen Gewinn und Folgeschäden wird ausgeschlossen.
12.1. Die vereinbarten Preise sind, soweit nicht Anderes ausdrücklich vereinbart wird, Nettopreise, daher zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
12.2. A4 Elektronik GmbH ist zu Änderungen des vereinbarten Preises berechtigt, wenn sich die Gestehungskosten für A4 Elektronik GmbH durch einen erhöhten Aufwand der A4 Elektronik GmbH oder Preiserhöhungen der Vorlieferanten erhöhen. Übersteigt die nachträgliche Preiserhöhung 5% des ursprünglich vereinbarten Preises, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach schriftlicher Mitteilung der Preiserhöhung von dem Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde in dieser Frist nicht vom Vertrag zurück, gilt die Preiserhöhung als genehmigt.
12.3. Rechnungen der A4 Elektronik GmbH sind innerhalb 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. A4 Elektronik GmbH ist berechtigt, Teilrechnungen zu legen.
12.4. Zahlungen sind spesenfrei auf die in der Rechnung genannte Art und in der in der Rechnung ausgewiesenen Währung zu bewirken. A4 Elektronik GmbH hat das Recht, Wechsel und Schecks nicht oder nur zahlungshalber anzunehmen. In diesem Fall muss sichergestellt sein, dass alle daraus resultierenden Spesen vom Kunden so getragen werden, dass der Rechnungsbetrag nicht geschmälert wird.
12.5. A4 Elektronik GmbH ist berechtigt, Zahlungen des Kunden ohne Rücksicht auf eine allfällige Widmung auf andere offene Forderungen gegen den Kunden anzurechnen.
12.6. Die Aufrechnung durch den Kunden gegen Forderungen der A4 Elektronik GmbH ist ausgeschlossen.
13. Zahlungsverzug
13.1. Im Fall des Zahlungsverzuges gelten Verzugszinsen von 8 % Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 352 UGB) p.a. als vereinbart. Der Kunde ist in diesem Fall außerdem verpflichtet, die Mahnspesen von EUR 5,00 pro Mahnung sowie die Kosten der außergerichtlichen und gerichtlichen Forderungsbetreibung durch einen Rechtsanwalt der A4 Elektronik GmbH zu zahlen.
13.2. A4 Elektronik GmbH ist berechtigt, im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden weitere, noch nicht erbrachte Leistungen - auch solche aus anderen Verträgen - bis zur vollständigen Bezahlung zurückzuhalten. Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen A4 Elektronik GmbH aus der Ausübung dieses Leistungsverweigerungsrechts geltend zu machen.
13.3. Vereinbarte Preisnachlässe werden mit Eintritt des Zahlungsverzuges unwirksam. A4 Elektronik GmbH ist berechtigt, Differenzbeträge aus Preisnachlässen in diesem Fall nachträglich zu verrechnen.
14.1. Gelieferte Waren verbleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Kunden im Eigentum der A4 Elektronik GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt, vor der vollständigen Kaufpreiszahlung über die Ware zu verfügen, worunter auch die Verpfändung und Sicherungsübereignung an Dritte zu verstehen ist.
14.2. Der Kunde ist verpflichtet, A4 Elektronik GmbH unverzüglich über die Pfändung von Waren zu informieren, die im vorbehaltenen Eigentum der A4 Elektronik GmbH stehen.
14.3. Der Kunde ist im Rahmen seines ordentlichen Geschäftsverkehrs berechtigt, die Ware weiter zu veräußern, tritt aber bereits jetzt die daraus resultierende Kaufpreisforderung zur Sicherheit an A4 Elektronik GmbH ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt).
Es gilt Österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des in Österreich geltenden Internationalen Privatrechts.
Gerichtsstand für allfällige Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 2000 Stockerau.
Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder infolge der Änderung der Rechtslage nichtig oder unwirksam werden, so berührt das nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Anstelle der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung gilt eine Bestimmung im Weg der ergänzenden Vertragsauslegung als vereinbart, die dem beabsichtigten Zweck der nichtigen oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Sinngemäßes gilt für Lücken dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.